Anwalt / Beratung / Internetrecht | Abmahnung und Abmahnungen z.B. wegen Urheberrechtsverletzung
:: Internetrecht | Abmahnungen, z.B. Filesharing in Peer-to-Peer Netzwerken bzw. Tauschbörsen etc.
Im Bereich des Internets kommt es immer wieder zu Abmahnungen aufgrund verschiedenster Rechtsverletzungen. Dabei erfolgen die Abmahnungen häufig immer durch die gleichen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien. Hierzu gehören z.B. die Rechtsanwälte: Rasch, KUW, Kornmeier, Dr. Winterstein & Dr. Ruhrmann, Schutt & Waetke, Waldorf, U & C (ehemals KUW), Binhardt Fiedler Rixen Zerbe, Nümann & Lang, Graf von Westphalen, Kenne & Partner, Frömming & Partner, Baumgarten & Brandt, Denecke von Haxthausen & Partner, CRS Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Marko Schiek, Anwalt Christopher Lihl, Anwälte Schulenberg & Schenk, Sasse & Partner und weitere. Ausgesprochen werden dann die Abmahnungen sehr oft unter folgenden Gesichtspunkten:
- Domainstreitigkeiten | Markenrecht, Namensrecht
- Filesharing (File-Sharing) in Peer-To-Peer Netzwerken; z.B. Download von Filmen und Musik | Urheberrecht
- Homepage: Dateien, Fotos, Bilder, Grafiken, Stadtpläne usw., Linkhaftung, Haftung für Links | Urheberrecht u.a.
- Homepage: AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen) etc. | Wettbewerbsrecht
- Homepage: Nutzungsbedingungen | Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht
Im Bereich des Filesharings werden hierbei die gängigen Tauschbörsen, wie z.B. eMule, eDonkey, BitTorrent, BearShare, KaZaA und Limewire etc., auf Urheberrechtsverstöße durch speziell beauftragte Unternehmen überwacht. Nach Ermittlung der IP-Adresse werden dann die entsprechenden Anschlußinhaber durch die bekannten Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt und auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen.
Unter der Rubrik FILESHARINGLISTE finden Sie eine beispielhafte Auflistung, wer was derzeit abmahnt. Unter BGH URTEILE finden Sie hierzu einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Hier ist insbesondere das Urteil des BGH vom 12.05.2010 als interessant einzustufen.
:: Internetrecht | Abmahnung, z.B. Widerrufsbelehrung und TextilkennzG bei Ebay und Shop-Systemen
Ein beliebtes Thema zum Abmahnen ist immer noch die Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen). Das alte amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung, das vom Bundesministerium für Justiz im Wege einer Verordnung herausgegeben wurde, wurde regelrecht von der Rechtsprechung zerrissen und als unzulässig erklärt. Abgemahnt wurden hierbei die folgenden Punkte bei ungeprüfter Übernahme aus dem alten Muster:
- Dauer der Frist
- Beginn der Frist
- Eigene Ausgestaltung und Formulierungen vom Text der Widerrufsbelehrung
- Wertersatzklausel für benutzte Ware
Ab dem 11.06.2010 gibt es eine neues amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung. Im Unterschied zu den früheren Musterbelehrungen hat das neue Muster den Rang eines formellen Gesetzes und ist daher weniger mit Abmahnungen angreifbar. In keinem Fall sollten ab jetzt die alten amtlichen Muster zur Widerrufsbelehrung verwendet werden.
Daneben werden bei Ebay und Shop-Systemen auch Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG) abgemahnt. Hierbei stehen fehlende bzw. nicht vollständige Angaben zu den beworbenen Textilien im Vordergrund.
:: Für alle Abmahnungen gilt:
Handeln Sie wohlüberlegt und nicht vorschnell. Die in der Abmahnung vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Unterlassungserklärung) des gegnerischen Anwaltes sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Meist verpflichten die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu mehr als tatsächlich notwendig ist. Daher sollte allenfalls und lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE.) abgegeben werden. Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten.
:: Internetrecht | Abzocke im Internet (Internet-Abzocke, “Gratis-Angebote”, ungewollte Abonnements)
Es kam und kommt vermehrt vor, daß Internetnutzer über sog. Gratisangebote und Gewinnspiele auf Homepages gelockt werden und sich dort zunächst registrieren sollen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer dann Rechnungen und Mahnungen, weil man angeblich einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement abgeschlossen haben soll. Das monatliche Entgelt soll hierbei oft zwischen 5 EUR und 10 EUR liegen. Meißt werden Inkassofirmen eingeschaltet, die dann versuchen, den Nutzer unter Druck zu setzen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, sondern holen Sie lieber Rat bei einem Anwalt Ihres Vertrauens ein. Doch spätestens mit erhalt eines Mahnbescheides vom Gericht sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren.
Anbei eine nicht abschließende Auswahl der Firmen, Inkassodienste und Rechtsanwälte, die für die Internet Abzocke in Erscheinung getreten sind bzw. dafür bekannt sind:
Hier erhalten Sie eine nicht abschließende Übersicht von Abzocke-Homepages u.a. auch der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG. Klicken Sie dazu einfach hier.
Eine Abzocke ganz anderer Art betreibt derzeit die MB Direct Phone Ltd. Diese nimmt Leute wegen vermeintlichen Diensten an Telefonsex Hotlines in Anspruch, obwohl diese nachweislich diese Hotlines nicht angerufen haben. Dies ist versuchter Betrug.
Brief von einem Rechtsanwalt bekommen? Haben Sie damit eine Abmahnung z.B. wegen Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Stadtplänen (Stadtplan), Fotos, Bildern oder ähnliches erhalten? Dann handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen sich anwaltlich beraten. (Internetrecht)
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