Anwalt / Beratung / Internetrecht | Stadtpläne bzw. Stadtplan auf Homepage im Internet
:: Internetrecht | Stadtpläne, Stadtplan, Stadtplanausschnitt, Stadtplanausschnitte, Karten, Kartenmaterial
Immer wieder wird die Verwendung von Stadtplänen, welche auf eine Homepage eingebundenen sind, durch anwaltliche Abmahnungen abgemahnt. Dabei ist zu beachten, daß Stadtpläne (bzw. ein Stadtplan), Stadtplanausschnitte, Karten oder entsprechendes Kartenmaterial grundsätzlich geschützte Werke im Sinne des Urhebergesetzes sein können. Dies gilt ebenso für Anfahrtsskizzen.
Die in der Abmahnung vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Unterlassungserklärung) des gegnerischen Anwaltes sollte jedoch nicht ungeprüft unterschrieben werden. Meißt verpflichten die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu mehr als notwendig ist. Daher sollte allenfalls und lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hier gilt das Gleiche wie bei den übrigen Abmahnungen. Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten.
Brief von einem Rechtsanwalt bekommen? Haben Sie damit eine Abmahnung z.B. wegen Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Stadtplänen (Stadtplan), Fotos, Bildern oder ähnliches erhalten? Dann handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen sich anwaltlich beraten. (Internetrecht)
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